Frequently Asked Questions - Police-On-Web

Fragen zur Anwendung von Police-on-web

  1. Wer muss die Meldung vornehmen?Externer Link
  2. Welche Alarmsysteme müssen gemeldet werden ?Externer Link
  3. Wie geht die Meldung vonstatten?Externer Link
  4. Was muss ich tun, wenn ich keinen Internetzugang habe?Externer Link
  5. Wann ist die Meldung über Police-on-web Pflicht?Externer Link
  6. Ich besitze keinen belgischen Personalausweis und/oder keine SIS-Karte. Kann ich mich anmelden ?Externer Link
  7. Mein Alarmsystem ist bereits bei der lokalen Polizei gemeldet worden. Muss ich eine erneute Meldung vornehmen?Externer Link
  8. Wie kann ich meine Meldung des Alarmsystems verfolgen oder ändern?Externer Link
  9. Ich ziehe um. Was muss ich mit meiner Alarmsystemmeldung tun ?Externer Link
  10. Ich verändere mein Alarmsystem. Was muss ich tun?Externer Link
  11. Ich habe meine Meldungen von Alarmsystemen eingesehen und stelle fest, dass der Status einer der Meldungen in Rot "zu bestätigen" lautet. Was muss ich tun?Externer Link
  12. Was bedeutet die Nachricht "Jede Änderung Ihrer persönlichen Angaben wirkt sich auf die Benutzerangaben jeder Meldung, die Sie als Privatperson vorgenommen haben, aus"?Externer Link
  13. Was bedeutet die Nachricht "Achtung, diese Meldung wurde vom Melder Xxxxxx Yyyyyy bestätigt. Falls Sie diese Meldung ändern, übernehmen Sie die Rolle des Benutzers dieses Alarmsystems und somit die Verantwortung für die Qualität der gemeldeten Angaben"? Externer Link
  14. Mein Kollege verlässt das Unternehmen. Er war verantwortlich für die Meldungen der Alarmsysteme des Unternehmens. Was geschieht mit den Meldungen, die er vorgenommen hat?Externer Link
  15. Was bedeutet die Nachricht "Achtung, diese Meldung wurde vom Melder Xxxxxx Yyyyyy bestätigt. Sie sind nicht berechtigt, diese Meldung zu bestätigen"?Externer Link
  16. Ich möchte eine Meldung für ein Unternehmen vornehmen, aber sie erscheint nicht auf meinem Hauptbildschirm (auch nicht in meinem Profil als Melder).Externer Link
  17. Es gelingt mir nicht, eine Meldung im Namen eines Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung einzureichen. Externer Link
  18. Wer ist der Benutzer eines Alarmsystems?Externer Link
  19. Ich bin Ausländer und möchte mein Alarmsystem über www.policeonweb.be melden.Externer Link
  20. Das Gebäude, in dem das Alarmsystem installiert ist, hat keine Hausnummer (z.B. eine Kirche). Was muss ich tun?Externer Link
  21. Bei der Meldung meines Alarmsystems erscheint nicht der korrekte Straßenname.Externer Link
  22. Ich möchte eine Meldung für mein Unternehmen vornehmen.Externer Link
  23. Welche Daten müssen Sie bei der Meldung eines Alarmsystems eingeben?Externer Link
  24. Angaben über das Alarmsystem:Externer Link
  25. Warum jährlich bestätigen?Externer Link
  26. Außerbetriebssetzung des Alarmsystems?Externer Link
  1. Wer muss die Meldung vornehmen?

    Nur die Benutzer eines Alarmsystems, das nicht an einer Alarmzentrale angeschlossen ist, müssen diese Meldung vornehmen.

    ZurückExterner Link
  2. Welche Alarmsysteme müssen gemeldet werden ?

    Nur Alarmsysteme, die nicht an eine Alarmzentrale angeschlossen sind, müssen über www.policeonweb.beExterner Link gemeldet werden.

    Alarmsysteme für Güter, die mit einer der folgenden Komponenten ausgestattet sind:
    • Außensirene: Sirene, die von außen hörbar ist, auch wenn sie drinnen installiert ist.
    • Außenlicht: Licht, das außen sichtbar ist, auch wenn es drinnen installiert ist.
    • Meldesystem: System, mit dem eine Person, die sich nicht im gesicherten Gut befindet, von einem Alarmsignal benachrichtigt werden kann (z.B. per SMS).
    Alarmsysteme für Personen (Alarmknöpfe): Diese müssen an einer Alarmzentrale angeschlossen sein. Die Alarmzentrale wird dann für die Benutzer des Alarmsystems für Personen die Meldung vornehmen.

    ZurückExterner Link
  3. Wie geht die Meldung vonstatten?

    Die Meldung ist nur über die Website www.policeonweb.beExterner Link möglich. Der Benutzer kann seine Identität entweder mittels seines elektronischen Personalausweises (dafür benötigt er einen Kartenleser) oder anhand seines "Tokens für Bürger" nachweisen. Eine Meldung in Papierform oder per Telefon ist folglich nicht möglich.

    Für Personen ohne Internetzugang stehen folgende Lösungen zur Verfügung:
    • Sie können sich an Familienmitglieder oder Bekannte wenden, um Zugang zum Internet zu haben.
    • Auf Wunsch der Berufsvereinigung der Alarminstallateure können auch Alarminstallateure ihren Kunden bei der Meldung ihres Alarmsystems behilflich sein, und zwar freiwillig. Die Installateure müssen hierfür wohl den elektronischen Personalausweis oder das "Token für Bürger" ihres Kunden benutzen.
    • Auch Gemeinden und lokale Polizeizonen können freiwillig beim Melden helfen. Auch Sie müssen die e-ID oder das "Token für Bürger" des Benutzers verwenden.

    ZurückExterner Link
  4. Was muss ich tun, wenn ich keinen Internetzugang habe?

    Bei der Einführung von ALINE haben die Behörden natürlich die Tatsache berücksichtigt, dass einige Personen keinen Zugang zum Internet haben. Obwohl der Benutzer des Alarmsystems für die Meldung verantwortlich ist, braucht er nicht unbedingt einen Internetanschluss zu besitzen. Er kann die Meldung von einem beliebigen Computer mit Internetanschluss aus vornehmen. Wie sieht es mit Personen aus, die aufgrund ihres Alters und ihres Gesundheitszustandes die Meldung nicht selbst vornehmen können? Für Personen, die über keinen Internetzugang verfügen, gibt es folgende Lösungen:

    • Sie können ihre Alarmsysteme an eine Alarmzentrale anschließen. Das Sicherheitsunternehmen kann dann für Sie die Meldung vornehmen. Dies hat darüber hinaus zahlreiche Vorteile. Die Abonnementkosten können von den Steuern abgesetzt werden. Die Behörden unterstützen diese Möglichkeit.
    • Die Sicherheitsunternehmen können freiwillig ihren Kunden bei der Meldung ihres Alarmsystems helfen. Die Installateure müssen jedoch hierzu den elektronischen Personalausweis oder das „Token“ ihrer Kunden benutzen. Sie dürfen also nicht ihren eigenen elektronischen Personalausweis verwenden, um Meldungen für ihre Kunden vorzunehmen. Es handelt sich hierbei um eine Hilfestellung, die als zusätzliche Dienstleistung betrachtet werden kann, die die Sicherheitsunternehmen ihren Kunden bieten.
    • Sie können sich an Familienmitglieder oder Bekannte wenden, um Zugang zum Internet zu erhalten.
    • Mehrere Gemeinden und lokale Polizeizonen stellen den Bürgern einen Internetzugang und Hilfe zur Verfügung. Auch hier muss der elektronische Personalausweis oder das „Token“ des Benutzers verwendet werden.
    • In Städten ist es häufig möglich, in öffentlichen Gebäuden wie beispielsweise Büchereien oder virtuellen öffentlichen Räumen Internetzugang zu erhalten.

    ZurückExterner Link
  5. Wann ist die Meldung über Police-on-web Pflicht?

    Die Meldung ist ab dem 1. Juli 2010 Pflicht.

    Ab dem 1. Juli 2010 verfügen Personen, die ein neues Alarmsystem installieren, über eine zehntägige Frist für die Meldung.

    ZurückExterner Link
  6. Ich besitze keinen belgischen Personalausweis und/oder keine SIS-Karte. Kann ich mich anmelden ?

    Personen, die keinen belgischen Personalausweis oder keine SIS-Karte besitzen, erhalten von Fedict ein "Token für Bürger". Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website von Fedict: http://www.fedict.belgium.be/fr/contacts/Externer Link (auf Französisch)
    oder
    http://www.fedict.belgium.be/nl/contact/Externer Link (auf Niederländisch).

    ZurückExterner Link
  7. Mein Alarmsystem ist bereits bei der lokalen Polizei gemeldet worden. Muss ich eine erneute Meldung vornehmen?

    Alarmsysteme, die bereits zuvor bei der lokalen Polizei gemeldet worden sind, müssen erneut über die Website www.policeonweb.beExterner Link gemeldet werden.

    ZurückExterner Link
  8. Wie kann ich meine Meldung des Alarmsystems verfolgen oder ändern?

    Über Police-on-web erhalten Sie Zugang zu den Meldungen von Alarmsystemen, die Sie eingereicht haben. Sie können Ihre Meldungen jederzeit einsehen, ändern und bestätigen oder die Außerbetriebssetzung Ihres Alarmsystems melden. Um dies zu tun, müssen Sie sich mithilfe Ihres elektronischen Personalausweises ausweisen, den Sie in Ihren eID-Kartenleser stecken oder das "Token für Bürger".

    ZurückExterner Link
  9. Ich ziehe um. Was muss ich mit meiner Alarmsystemmeldung tun ?

    Sie müssen die Meldung aktualisieren, indem Sie die Außerbetriebssetzung des Alarmsystems angeben.
    Außerdem müssen Sie, falls sich Ihre Kontaktadresse ändert, Ihre persönlichen Angaben in Police-on-web ändern.

    ZurückExterner Link
  10. Ich verändere mein Alarmsystem. Was muss ich tun?

    Wenn sich der Installationsplan ändert, müssen Sie ihn in Police-on-web aktualisieren.

    ZurückExterner Link
  11. Ich habe meine Meldungen von Alarmsystemen eingesehen und stelle fest, dass der Status einer der Meldungen in Rot "zu bestätigen" lautet. Was muss ich tun?

    Sie müssen die zu bestätigende Meldung wählen und die Option "jährliche Bestätigung" anklicken. Jede Änderung der Meldung zieht auch ihre Bestätigung nach sich.

    ZurückExterner Link
  12. Was bedeutet die Nachricht "Jede Änderung Ihrer persönlichen Angaben wirkt sich auf die Benutzerangaben jeder Meldung, die Sie als Privatperson vorgenommen haben, aus"?

    Diese Nachricht erscheint, wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Meldungen von Alarmsystemen als Privatperson zu verwalten, und auf "Ihre persönlichen Angaben ändern" klicken.
    Da Ihre persönlichen Angaben für jede Ihrer Meldungen von Alarmsystemen als Privatperson gespeichert sind, müssen Ihre Meldungen bei jeder Änderung dieser Angaben angepasst werden.

    ZurückExterner Link
  13. Was bedeutet die Nachricht "Achtung, diese Meldung wurde vom Melder Xxxxxx Yyyyyy bestätigt. Falls Sie diese Meldung ändern, übernehmen Sie die Rolle des Benutzers dieses Alarmsystems und somit die Verantwortung für die Qualität der gemeldeten Angaben"?

    Der oben genannte Melder arbeitet in demselben Unternehmen wie Sie und hat diese Meldung eingereicht oder kürzlich geändert.
    Die Meldung enthält daher seine Angaben als Melder. Falls Sie die Meldung ändern, werden Ihre Angaben für die Meldung gespeichert und werden Sie somit der Verantwortliche für die Meldung.

    ZurückExterner Link
  14. Mein Kollege verlässt das Unternehmen. Er war verantwortlich für die Meldungen der Alarmsysteme des Unternehmens. Was geschieht mit den Meldungen, die er vorgenommen hat?

    Die von Ihrem Kollegen vorgenommenen Meldungen bleiben für jeden, der im Auftrag des Unternehmens hierzu berechtigt ist, zugänglich. Die Änderung des Melders wird wirksam, wenn der neue Beauftragte jede Meldung zwecks Änderung öffnet und die neuen Angaben bestätigt.

    ZurückExterner Link
  15. Was bedeutet die Nachricht "Achtung, diese Meldung wurde vom Melder Xxxxxx Yyyyyy bestätigt. Sie sind nicht berechtigt, diese Meldung zu bestätigen"?

    Das derzeitige System erlaubt es Ihnen nicht, eine Meldung des Alarmsystems zu bestätigen, die Sie nicht selber vorgenommen haben.
    Sie können jedoch die Meldung ändern, was auch ihre Bestätigung nach sich zieht. Sie werden dadurch zum Verantwortlichen für die Angaben und Ihre Angaben werden an die Meldung gekoppelt.

    ZurückExterner Link
  16. Ich möchte eine Meldung für ein Unternehmen vornehmen, aber sie erscheint nicht auf meinem Hauptbildschirm (auch nicht in meinem Profil als Melder).

    Kontaktieren Sie den Service Desk von Fedict, falls nachstehende mögliche Ursachen nicht auf Sie zutreffen:

    • Sie sind gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens, aber noch nicht in der ZDU registriert. Sie können Ihre Daten über die Anwendung "Private Search" (https://kbo-bce-ps.economie.fgov.be/ps/kbo_ps/private/private_fr.htmlExterner Link) der ZDU einsehen.
    • Sie sind gesetzlicher Vertreter und erhalten die Nachricht, dass das Teilsystem [ZDU] nicht verfügbar ist. In diesem Fall wird Fedict informiert und werden die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Versuchen Sie es bitte später wieder.
    • Sie sind kein gesetzlicher Vertreter, durch Ihre Aufgaben im Unternehmen sind Sie jedoch für die Meldung verantwortlich. In diesem Fall ermöglicht die Anwendung "Rollenverwaltung" einem gesetzlichen Vertreter Ihres Unternehmens, Ihnen die Rolle als Alarmsystem-Manager zu übertragen. Alle zweckdienlichen Auskünfte hierzu finden Sie über die Anwendung "Rollenverwaltung".

    ZurückExterner Link
  17. Es gelingt mir nicht, eine Meldung im Namen eines Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung einzureichen.

    Damit Sie eine Meldung im Namen einer privatrechtlichen Gesellschaft oder einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung einreichen können, überprüft die Anwendung die in der Zentralen Datenbank der Unternehmen ZDU enthaltenen und mit Ihrer Nummer des Nationalregisters übereinstimmenden Daten. Falls das Unternehmen, für das Sie die Meldung einreichen möchten, nicht in dem Fenster "Bestimmung des Profils als Melder" erscheint, müssen Sie zunächst bei der ZDU eine Aktualisierung Ihrer Daten beantragen, indem Sie sich an einen Unternehmensschalter wenden, um sich als gesetzlichen Vertreter des Unternehmens hinzufügen zu lassen.
    Falls Sie mit diesen Meldungen in Ihrem Unternehmen beauftragt sind, ohne die gesetzliche Funktion auszuüben, die Sie berechtigt, eine Meldung vorzunehmen, lesen Sie die Informationen über das Tool der Rollenverwaltung im FAQ "Ich möchte eine Meldung für ein Unternehmen vornehmen, aber sie erscheint nicht auf meinem Hauptbildschirm (auch nicht in meinem Profil als Melder)."

    ZurückExterner Link
  18. Wer ist der Benutzer eines Alarmsystems?

    Die Person, die das Alarmsystem verwaltet, es ein- und ausschaltet, Überprüfungen durchführt und sich vor Ort begibt, wenn die Polizei benachrichtigt ist.
    Für Gebäude, die gemietet werden, muss also der Mieter und nicht der Eigentümer die Meldung vornehmen.

    ZurückExterner Link
  19. Ich bin Ausländer und möchte mein Alarmsystem über www.policeonweb.be melden.

    Falls Sie als Ausländer in Belgien wohnen und im Nationalregister eingetragen sind, haben Sie zwei Möglichkeiten:

    1. Sie beantragen bei Ihrer Gemeinde einen elektronischen Personalausweis für Ausländer, die in Belgien wohnen. Mit diesem elektronischen Personalausweis kann die Meldung vorgenommen werden. In diesem Fall benötigen Sie einen Kartenleser.

    2. Sie beantragen ein Token beim Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie (FEDICT). Für Personen, die nicht im Besitz eines belgischen Personalausweises und/oder einer belgischen SIS-Karte sind, ist dies nicht über die Website möglich, sondern muss hierfür mit FEDICT telefonisch Kontakt aufgenommen werden:

    Tel.: 0800 16 587 (Wahlmöglichkeit 1)

    ZurückExterner Link
  20. Das Gebäude, in dem das Alarmsystem installiert ist, hat keine Hausnummer (z.B. eine Kirche). Was muss ich tun?

    Da bei der Meldung eines Alarmsystems obligatorisch die Hausnummer angegeben werden muss, müssen Sie in diesem Fall als Hausnummer die Ziffer 0 eingeben.

    ZurückExterner Link
  21. Bei der Meldung meines Alarmsystems erscheint nicht der korrekte Straßenname.

    Möglicherweise wohnen Sie in einer neuen Straße, die noch nicht in der Liste der offiziellen Straßennamen in Belgien aufgelistet ist. Falls Sie den korrekten Straßennamen nicht eingeben können, müssen Sie sich an das Helpdesk von FEDICT wenden:
    Tel.: 0800 16 587 (Wahlmöglichkeit 4)
    E-Mail: servicedesk@fedict.belgium.be

    ZurückExterner Link
  22. Ich möchte eine Meldung für mein Unternehmen vornehmen.

    Damit eine Meldung für ein Unternehmen vorgenommen werden kann, müssen die Posten des Unternehmens (Geschäftsführer, geschäftsführender Verwalter, Verwalter usw.) in der Zentralen Datenbank der Unternehmen eingegeben sein.
    Für weitere Fragen wenden Sie sich am besten an den Föderalen Öffentlichen Dienst (FÖD) Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie.
    Kontaktzentrum: 0800 / 120 33
    Helpdesk: 02 / 277 64 00
    E-Mail: helpdesk.kbo@economie.fgov.be
    Falls Sie mit diesen Meldungen in Ihrem Unternehmen beauftragt sind, ohne die gesetzliche Funktion auszuüben, die Sie berechtigt, eine Meldung vorzunehmen, lesen Sie die Informationen über das Tool der Rollenverwaltung im FAQ "Ich möchte eine Meldung für ein Unternehmen vornehmen, aber sie erscheint nicht auf meinem Hauptbildschirm (auch nicht in meinem Profil als Melder)."

    ZurückExterner Link
  23. Welche Daten müssen Sie bei der Meldung eines Alarmsystems eingeben?

    Angaben über den Benutzer:

    - Familienname (wird automatisch eingegeben)
    - Vorname (wird automatisch eingegeben)
    - Adresse des Benutzers
    - Telefon-/Handynummer des Benutzers
    - E-Mail des Benutzers (nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie hier Ihre E-Mail-Adresse eingeben, erhalten Sie jährlich per E-Mail eine Aufforderung, Ihre Daten zu bestätigen.)

    ZurückExterner Link
  24. Angaben über das Alarmsystem:

    - Name des Ortes, an dem die Anlage installiert ist: Handelsname für ein Unternehmen und Familienname für eine Privatperson
    - Adresse des Ortes, an dem das Alarmsystem installiert ist
    - Stockwerk (Falls Sie ein Appartementhaus bewohnen, müssen Sie hier die Nummer des Stockwerks eingeben. Wenn Sie im Erdgeschoss wohnen, müssen Sie die Ziffer 0 eingeben.)
    - Telefonnummer (min. eine Nummer, zwei weitere sind möglich. Hier tragen Sie am besten die Telefonnummer des Gebäudes, in dem das Alarmsystem installiert ist, ein.)
    - Risiko, das für das Gut besteht (Auswahl aus einer Liste. Dies betrifft die Tätigkeit, die in dem Gebäude ausgeübt wird, z.B. Juwelier, Apotheke, Buchhandel usw. Eine Privatperson muss "Sonstiges" auswählen)
    - Art des Gutes (Auswahl aus einer Liste): Ist das System in einer Reihenwohnung, in einem Appartement, in einem Werk usw. installiert?
    - Situationsskizze (nicht zwingend erforderlich. Auf dieser Skizze können Sie die Anordnung der Ausgänge, Fenster, Türen usw. des geschützten Gutes angeben.)

    ZurückExterner Link
  25. Warum jährlich bestätigen?

    Die Polizeidienste müssen über korrekte Informationen verfügen, um nach einer Alarmmeldung einen guten Einsatz durchführen zu können. Deshalb müssen Sie jedes Jahr Ihre Angaben bestätigen. So wird vermieden, dass die Datenbank nach ein paar Jahren voller falscher Daten ist. Sie sind zudem gesetzlich verpflichtet, die Änderung einer der Angaben binnen 10 Tagen ab der Änderung über www.policeonweb.beExterner Link auch in Ihrer Meldung des Alarmsystems vorzunehmen. Die nicht jährlich bestätigten Angaben zu einem Alarmsystem werden mit dem Status "nicht bestätigt" gekennzeichnet.

    ZurückExterner Link
  26. Außerbetriebssetzung des Alarmsystems?

    Wenn Sie Ihr Alarmsystem nicht mehr benutzen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies binnen 10 Tagen nach Außerbetriebssetzung Ihres Alarmsystems über die Website www.policeonweb.beExterner Link mitzuteilen.

    ZurückExterner Link